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Was wird von der Krankenkasse übernommen?

Behandlungen von Hauterkrankungen werden auch nach der Tarifrevision 2018 im Allgemeinen von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.
Nicht von den Krankenkassen übernommen wird die Entfernung von physiologischen (normalen, gutartigen) Hautveränderungen wie z.B. Muttermale, Alterswarzen und ähnlichen Hautveränderungen. Je nach Behandlungswunsch Ihrerseits können diese nach einer dermatologischen Untersuchung und Aufklärung entfernt werden. Je nach Grösse, Anzahl und Lokalisation ist ungefähr mit folgenden Kosten zu rechnen:

- kleiner Aufwand: bis Fr. 100.-
- mittlerer Aufwand: Fr. 100.- bis 200.-
- grösserer Aufwand: ab Fr. 200.-